Professionelle Dritte

Wie sieht eine Zusammenarbeit aus?

Unsere Dienstleistungen für Institutionen und Arbeitgeber sowie deren Klienten bzw. Angestellten erfolgen in einem geklärten Auftragsverhältnis.


Wir informieren

  • Sie können sich direkt im Gespräch, telefonisch oder per email informieren.
  • Wir bieten Ihnen Zugang zu geprüften Informationen rund um Suchtthemen

Wir unterstützen

  • Wir bieten unsere Dienstleistungen Ihren Klienten bzw. Angestellten an. Dies tun wir auf freiwilliger, wie auch auf angeordneter Basis.
  • Verbindlich angeordnete Suchtberatungsdienstleistungen erbringen wir in einem geklärten Auftragsverhältnis (Dreiecksvertrag).

Wir sind Partner für:

  • Sozial- und Vormundschaftsdienste und deren Klienten. Weitere Informationen finden Sie im Informationspapier für Zugewiesene Klienten.
  • Justizbehörden (Jugendanwaltschaft und Bewährungsdienste) und deren Klienten. Die spezifischen Rahmenbedingungen für diese Behandlungsangebote im Einzelsetting finden Sie im Informationspapier zu Fachtherapie bei gerichtlichen Massnahmen und Weisungen.
  • Gemeinsam mit der Jugendanwaltschaft gestalten wir für Gruppen von Jugendlichen Kurse für erstverzeigte Cannabiskonsumenten.
  • Arbeitgeber und Vorgesetzte. Auf Wunsch unterstützen wir Betriebe beim Entwurf einer Vereinbarung für das weitere Vorgehen, sowie beim Umgang mit Sucht im Betrieb generell. Beachten Sie bitte unser Präventionsangebot
  • Niedergelassene Ärzte sowie in der Pflege tätige Personen und Kliniken. Wir besprechen mit Ihnen die Betreuungssituation von Menschen mit Suchtproblemen im ambulanten Kontext. In Absprache übernehmen wir den psychosozialen Teil der Betreuung im Rahmen unserer Dienstleistungen Beratung, Abklärung, Therapie und Begleitung.
  • Wir bieten Fachtherapie bei gerichtlichen Massnahmen und Weisungen (Link) nach StGB Art. 56, 63 und 94 an.

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